Für viele Menschen auf der Welt ist Silvester eines der schönsten Feste des Jahres, mann begrüßt das neue Jahr und verabschiedet das alte, blickt zurück auf das was gewesen ist und nimmt sich neues vor für das neue Jahr.
Aus der Sicht der Feuerwehren ist es aber die Arbeitsreichste nacht des Jahres, auf unseren Dörfern meist weniger dafür in unseren Städten oft sehr viele Einsätze in Verbindung mit Silvesterfeuerwerk.
So verursachen in vielen fällen auch nicht geprüfte Grauimporte aus dem EU Ausland oder selbst gebastelte Feuerwerkskörper eine besondere Gefahr zum Jahreswechsel.
Vor allem sind Minderjährige von Feuerwerkskörpern fasziniert. Eltern und Erwachsenen kommt daher eine besondere Informations- und Aufsichtspflicht zu. Reden Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren von Feuerwerk. Wer umsichtig und Verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern um geht kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Jedes Jahr werden Über 500 Personen durch Feuerwerkskörper in der Silvesternacht verletzt.

Daher möchten wir Ihnen hier die Tips des Deutschen Feuerwehrverbandes weiter geben:

 

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Zudem gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passieren, beachten Sie folgende Punkte:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort 
den Notruf 112 und fordern sie Hilfe an. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe. ( Beachten Sie auch unseren Beitrag: Erste Hilfe: Im Notfall richtig handeln)
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen.
  • Bei Brandverletzungen sofort mit Wasser kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
  • Den Gefahrenbereich verlassen.
  • Fenster und Türen schließen.
  • Die Nachbarn warnen.
  • Die Feuerwehr einweisen.
  • Wenn das Treppenhaus verraucht ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.

 

Hinweise für Die Gemeinde Hasenmoor:

In der Silvesternacht bitten wir euch und eure Gäste nicht vor dem Feuerwehrgebäude zu parken und auch die dortigen Parkplätze frei zuhalten, leider ist es in der vergangenen Zeit öfter vorgekommen, dass die dortigen Parkplätze durch Gäste unserer Einwohner blockiert wurden. Im Einsatzfall kann jede Sekunde zählen und wir sollen ja auch bei euch so schnell wie möglich ankommen können.

In unserer Gemeinde gibt es besonders Schützenswerte Gebäude, gem. §23 Abs. 1 der 1. SprengV ist das Abbrennen von Kategorie II Feuerwerk (Raketen , Batterien, "Böller" etc.) in der Unmittelbaren nähe nicht gestattet. Die unmittelbare Nähe wird mit einem Mindestabstand von 300 Metern bei "besonders brandempfindlichen Gebäuden" zugrunde gelegt. Von dieser Mindestabstandhaltung sind bei uns insbesondere folgende Gebäude betroffen.

  • Dorfstraße 18, 19, 22, 46
  • Tannenhof 4
  • Schmalfelder Landstraße 8
  • Wiesenhof 6


Zur Verdeutlichung wo Ihr Feuerwerk der Kat. II abbrennen dürft und wo nicht haben wir hier noch eine Karte angehängt.

 

Wir wünschen unserer Gemeinde einen Guten Rutsch ins neue Jahr und ein tolles Fest ohne Zwischenfälle

Ihre Feuerwehr Hasenmoor