„Bei Stau Rettungsgasse“ ist den meisten bekannt. Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren.  Nur dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür.
Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

 

  •  Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.                                                                                                                                                                                

  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden.

  • Der Standstreifen muss frei bleiben.

Wie bilde ich die Rettungsgasse?

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen. 

Darf ich den Standstreifen befahren?

Nein. Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben, auch weil er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist.
Eine Ausnahme gilt aber bspw. , wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.

Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z. B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?

Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.

Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?

Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren wer-den. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.

 


 

Wie bilde ich eine Rettungsgasse ?

    
Von Partynia - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

 

 


 

 

 

 

Titelbild : Von TypeZero - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0